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Nutzungsbedingungen / End User License Agreement (EULA)

Stand: 6. August 2026  ·  Anbieter: Sebastian Michalski, Wischhofsweg 33a, 22523 Hamburg

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software Aufklärung-Pro (nachfolgend „Software") zwischen dem Anbieter und dem Lizenznehmer. Mit der Inbetriebnahme der Software erklärt der Lizenznehmer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.


§ 1 – Vertragsparteien

Anbieter:
Sebastian Michalski
Wischhofsweg 33a, 22523 Hamburg
E-Mail: kontakt@aufklaerung-pro.de
USt-IdNr.: DE352853411 (Einzelunternehmer, kein Handelsregistereintrag)

Lizenznehmer:
Die im Rahmen der Ersteinrichtung eingetragene Praxis / Einrichtung (nachfolgend „Lizenznehmer").

§ 2 – Leistungsumfang

Der Anbieter stellt dem Lizenznehmer die Software Aufklärung-Pro als gehostete Dienstleistung (Software as a Service) zur Nutzung bereit. Der Betrieb der Software erfolgt auf Servern in Deutschland, die vom Anbieter administriert werden. Die Nutzung gilt für:

Nicht gestattet ist die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie die Nutzung der Plattform zur Weiterveräußerung von Leistungen an eigene Kunden.

§ 3 – Pflichten des Lizenznehmers

3.1 Datenschutz

Der Lizenznehmer ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die über die Software verarbeiteten Patientendaten eigenverantwortlich zuständig. Er stellt sicher, dass:

3.2 Datensicherung

Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen (Backups) der gespeicherten Daten durch. Der Lizenznehmer ist gleichwohl angehalten, exportierte Daten eigenverantwortlich zu sichern.

3.3 Zugangsdaten

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Passwörter) sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist unverzüglich das Passwort zu ändern und der Anbieter zu informieren.

3.4 Zulässige Nutzung

Die Software darf ausschließlich für rechtlich zulässige Zwecke genutzt werden, insbesondere nicht zur Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage, zur Diskriminierung von Personen oder zur Umgehung gesetzlicher Vorschriften.

3.5 Impressum und Datenschutzerklärung

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, für die über die Software erstellten Dokumente und Seiten ein gültiges Impressum sowie eine vollständige Datenschutzerklärung bereitzuhalten und diese regelmäßig zu aktualisieren. Die in der Software enthaltenen Vorlagen sind Muster und ersetzen keine rechtliche Beratung.

§ 4 – Haftungsbeschränkung

Die Software wird in der vorliegenden Form („as is") bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für:

Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für:

Die Haftung des Anbieters ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Lizenznehmer in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt an den Anbieter entrichtet hat. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden) bleiben unberührt.

§ 5 – Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Da der Anbieter die Software auf eigenen Servern betreibt und damit Zugang zu personenbezogenen Daten des Lizenznehmers hat, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich. Eine vorausgefüllte AVV-Vorlage steht unter /avv-vorlage bereit. Der Lizenznehmer darf Aufklärung-Pro für die Verarbeitung personenbezogener Daten erst nach Unterzeichnung des AVV produktiv einsetzen.

§ 6 – Laufzeit und Kündigung

Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Software auf unbestimmte Zeit.

Beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen. Nach Beendigung hat der Lizenznehmer sämtliche Kopien der Software von seinen Systemen zu entfernen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Patientendaten (§ 630f BGB: 10 Jahre) bleiben hiervon unberührt.

§ 7 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

§ 8 – Änderungsklausel

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer per E-Mail oder durch einen Hinweis in der Software mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.


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